Freitag 8st, April 3:10:48 Pm

Ragindude |
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40 jaar vrouw, Löwe |
Lübeck, Germany |
Telugu(Basic), Portugiesisch(Mittlere), Marathi(Fließend) |
Venerologe, Gutachter, Mikrobiologe |
ID: 4214121941 |
Freunde: chancewhalen, CassandraHB, WaffleGod |
Persönliche Daten | |
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Sex | Frau |
Kinder | 1 |
Höhe | 175 cm |
Status | Frei |
Bildung | Initiale |
Rauchen | Nein |
Trinken | Ja |
Kommunikation | |
Name | Sarah |
Ansichten: | 1782 |
Telefon: | +4930929-168-47 |
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Beschreibung:
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz — leider keine seltene Erscheinung. Nach einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr hat mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland sexuelle Belästigung entweder selbst erlebt oder jedenfalls beobachtet. Dennoch wird sexuelle Belästigung im beruflichen Alltag häufig nicht beachtet oder heruntergespielt, zum Nachteil und Schaden der Betroffenen, fast immer der Frauen.
Dabei ist es Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten aktiv vor sexueller Belästigung zu schützen. Nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts Urteil des BAG vom Dies bedeutet jedoch nicht, dass die belästigende Handlung zwingend sexuell motiviert sein muss. So hat das Bundesarbeitsgericht z. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat nämlich häufig nichts mit entsprechendem Lustempfinden zu tun, sondern hängt vielmehr mit der Ausübung von Macht zusammen siehe hierzu die ausführliche Besprechung des BAG-Urteils vom Während die allgemeine Belästigung ein feindliches Umfeld und somit meist ein kontinuierliches belästigendes Verhalten voraussetzt, löst bereits eine einmalige sexuelle Belästigung ohne Weiteres die Schutzfunktion des AGG aus.
Unabhängig hiervon können auch entsprechende strafrechtliche Konsequenzen folgen. Zu den über das AGG hinausgehenden strafbaren Handlungen gehören beispielsweise der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen wie Auszubildenden oder exhibitionistische Handlungen. Eine sexuelle Belästigung setzt übrigens nicht zwingend voraus, dass die oder der Belästigende und die oder der Betroffene ein unterschiedliches Geschlecht haben.
Sexuelle Belästigungen finden auch zwischen Personen gleichen Geschlechts statt, und zwar sowohl unter Frauen als auch unter Männern. Jede gesetzliche Definition wirft in der Praxis Fragen nach der konkreten Anwendbarkeit auf. So ist es auch hier. Die Beurteilung, wann der Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllt ist, ist immer eine Frage der Einzelfallbeurteilung. Anhaltspunkte, wie das Merkmal der sexuellen Belästigung nach dem AGG auszulegen ist, liefern folgende Gerichtsentscheidungen:.
Bereits zur früheren Rechtslage nach dem Beschäftigtenschutzgesetz durch das AGG abgelöst sind zahlreiche Entscheidungen ergangen. Als sexuelle Belästigungen wurden u. Die Gerichte prüfen aber stets den Einzelfall und berücksichtigen die konkrete Situation, also das betriebliche Umfeld und auch die Beziehungs- und Hierarchieebenen der Beteiligten, denn sexuelle Belästigung ist häufig ein Versuch der Machtausübung gegenüber den Betroffenen.
Der Gang zum Gericht wird also oft gescheut. Deshalb hat der Gesetzgeber zum Zwecke der Vorbeugung eine andere Stelle eingeschaltet: den Arbeitgeber. Das bringt die Verpflichtung mit sich, die Beschäftigten vor Belästigungen sexueller Art zu schützen. Es ist auch anzugeben, bei welcher betrieblichen Stelle sich Betroffene beschweren können. Dabei sollte es den Betroffenen möglich sein, sich mit ihrer Beschwerde an eine Person des eigenen Geschlechts zu wenden.
In Betracht kommen nach dem Gesetz neben der Abmahnung eine Umsetzung, eine Versetzung und in gravierenden Fällen auch eine Kündigung. Dann hat der Arbeitgeber einzuschreiten und — wenn es nicht anders geht — die vertraglichen Beziehungen zu dem Belästiger abzubrechen. Die Beschwerde ist zu prüfen und dem die Beschwerde führenden Beschäftigten mitzuteilen. Der Anspruch auf Entschädigung besteht unabhängig von einem Verschulden.
Sie soll den Betroffenen Genugtuung bringen und zugleich eine abschreckende Wirkung entfalten. Ein eingetretener Schaden führt darüber hinaus zum Schadensersatz, etwa bei gesundheitlichem Schaden aufgrund der Belästigung. Er haftet auch für das Verhalten der sogenannten Erfüllungsgehilfen, also für solche Personen, die Arbeitgeberfunktionen ausüben. In besonders gravierenden Fällen, insbesondere bei Wiederholungsgefahr und wenn der Arbeitgeber untätig bleibt, besteht sogar ein Leistungsverweigerungsrecht.
Bei der Ausübung dieses Rechts ist allerdings Vorsicht geboten und rechtlicher Rat notwendig, damit keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen aus der Untätigkeit folgen. Das gilt auch für solche Personen, die Betroffene bei der Beschwerde unterstützen oder als Zeugen aussagen. Der Betriebsrat sollte sich, wenn er von entsprechenden Vorgängen erfährt, umgehend einschalten, und zwar unabhängig davon, ob es zu offiziellen Beschwerden kommt.
Dann geht es bei den Betroffenen manchmal nur noch darum, das Gesicht zu wahren. Der Betriebsrat kann allerdings kein gerichtliches Verfahren auf Entschädigung oder Schadensersatz anhängig machen. Hier hat der Betriebsrat eigenständige Beteiligungsrechte. Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies.
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Welche Rechte haben die Betroffenen? Was kann der Betriebsrat tun?